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OLG Hamm, 18.08.1994 - 23 U 1/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Formularvertrag; Individualvereinbarung; Gewährleistungsausschluß; Verkehrstauglichkeit; Haftung; Rückabwicklung; Nutzungsentschädigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 463
Papierfundstellen
- MDR 1994, 1086
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.04.1993 - VIII ZR 113/92
Zusicherung der Fahrbereitschaft beim Autokauf
Auszug aus OLG Hamm, 18.08.1994 - 23 U 1/94
Bei einer solchen Erklärung kann der Käufer erwarten, daß sich der Wagen in einem Zustand befindet, der eine gefahrlose Benutzung im Straßenverkehr erlaubt, und der Verkäufer hierfür die besondere Haftung übernimmt (BGH MDR 1993, 732 = NJW 1993, 1854).
- OLG Stuttgart, 02.03.2006 - 13 U 181/05
Gebrauchtwagenkaufvertrag: Gewährleistungsausschluss; Fahrbereitschaft als …
Soweit das Oberlandesgericht Hamm (MDR 1994, Seite 1086) wegen der Möglichkeit eines plötzlichen Motorausfalls bei hohen Geschwindigkeiten auf Autobahnen gleichwohl eine Verkehrsgefährdung annimmt, teilt der Senat diese Auffassung nicht. - OLG Köln, 16.05.1997 - 19 U 7/97
"Fahrzeug ist fahrbereit" als Zusicherung
Eine fehlerhafte Eigenschaftszusicherung liegt auch vor, wenn der Verkäufer zusichert, das Fahrzeug sei ,fahrbereit", während das Kühlsystem Undichtigkeiten aufweist, die zu einem späteren Kurbelwellenschaden führen (Anlehnung an OLG Hamm MDR 1994, 1086).Hieran anknüpfend hat das OLG Hamm ausgeführt, daß ein Fahrzeug wegen der Gefahr des plötzlichen Motorausfalls und der damit verbundenen erheblichen Verkehrsgefährdung auf der Autobahn nicht mehr als ,fahrbereit" angesehen werden könne, das eine Undichtigkeit der Zylinderkopfdichtung aufwies, die oberhalb 140 km/h zu einer Überhitzung des Motors führte [ - 23 U 1/94 - 18.08.94; DRsp-ROM Nr. 1995/9775 = MDR 1994, 1086].
- LG Osnabrück, 28.12.2006 - 3 S 591/06 In diesem Fall sollen dem Käufer die Nutzungen nicht verbleiben ( OLG Düsseldorf OLGR 1993, 193; OLG Hamm ZfS 1995, 16, 17).